Nachstehende Bedingungen sind für alle mit der Interad Software GmbH (in Folge Interad genannt) abgeschlossenen Geschäfte gültig, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Die aktuelle und im Vertragsverhältnis zum Kunden jeweils gültige Version der AGB ist unter www.interad.at/agb abrufbar. Anders lautende Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Alle angegebenen Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer, die in jeweils gesetzlicher Höhe zu bezahlen ist. Eingeräumte Skonti, Rabatte, Warengutschriften etc. werden von den Verkaufspreisen excl. Umsatzsteuer berechnet. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten in Anboten angeführte Preise 30 Tage ab Angebotserstellung.
Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn sie von Interad mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt werden. Über dessen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Interad ist berechtigt, Mehrkosten wegen einer nicht von Interad verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom Besteller gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.
Die angegebenen Preise beruhen, sofern sie in Fremdwährung angegeben sind, auf dem Devisenmittelkurs am Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Im Falle von Kursänderungen zu Ungunsten von Interad von mehr als 2 %, ist Interad berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Interad berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
Nach Erteilung eines Auftrages zur Durchführung eines Entwicklungsprojektes, bzw. eines Beratungsprojektes, werden 40% der Auftragssumme fällig und sind als Vorauszahlung zu leisten. Bei der Übergabe werden weitere 20% der Auftragssumme fällig. Die restlichen 40% werden nach der Abnahme fällig.
Sofern nicht anders vereinbart, werden Wartungsverträge ebenfalls für 12 Monate im Vorhinein geschlossen, und werden, sofern sie nicht bis zum Ende der 12 Monate gekündigt werden, automatisch um je ein weiteres Jahr verlängert.
Wird für die Übernahme eines Projektes kein Abnahmeverfahren spezifiziert gilt der Zeitpunkt der Lieferung als Übernametermin. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen kann der Kunde Changerequests hinsichtlich Abweichungen gegenüber der Spezifikation einbringen. Sind diese Changes gerechtfertigt und werden von Interad anerkannt, ist Interad zur kostenlosen Behebung verpflichtet. Für das Durchführen von Changes, die nach dieser Frist angefordert werden, werden die Vertraglich festgelegten Tagsätze verrechnet. Wurde kein Tagsatz festgelegt, richtet er sich nach den vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen „Kalkulationsrichtlinien für Informationstechnologen“.
Alle von Interad gelieferten Produkte und Leistungen, das betrifft insbesondere Nutzungs- und Verwertungsrechte an erstellter Software, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Interad.
Ereignisse höherer Gewalt, die Interad oder einen Vorlieferanten treffen, berechtigen Interad, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund Auswirkungen höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Käufer binnen zwei Wochen berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.
Allfällige, für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der Interad diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Interad ist nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.
An Interad übergebene Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere, Filme und sonstige Waren lagern ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Die Versicherung dieser Güter gegen welche Gefahr auch immer ist ausschließlich Sache des Auftraggebers. Interad ist von jeder Haftung für Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände, aus welchem Grunde auch immer, befreit, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurde grob fahrlässig verschuldet.
Soweit nichts anderes vorgesehen wurde, bleibt die Haftung seitens Interad in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern Interad nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
Sofern Interad durch grobes Verschulden trotz Nachfristsetzung in Lieferverzug geraten sollten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Interad ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird.
Falls über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, kann Interad ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Unbeschadet jeglicher Schadenersatzansprüche hat Interad im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat Interad Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Interad gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Gerichtsstand für alle Leistungen ist Graz. Es gilt Österreichisches Recht.